Artikel 75
Das Salzburger Tierschutzgesetz 1999, LGBl Nr 86, wird geändert wie folgt:
1. Im Inhaltsverzeichnis wird angefügt:
"§ 29 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu"
2. Im § 24 Abs 4 wird der Betrag "100.000 S" durch den Betrag "7.300 €", der Betrag "50.000 S" durch den Betrag "3.700 €" und der Betrag "10.000 S" durch den Betrag "730 €" ersetzt.
3. Nach § 28 wird angefügt:
"Inkrafttreten novellierter Bestimmungen
und Übergangsbestimmungen dazu
§ 29
§ 24 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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