Artikel 71
Das Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998, LGBl Nr 35/1999, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 27/2000 wird geändert wie folgt:
1. Im Inhaltsverzeichnis wird angefügt:
"§ 41 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu".
2. Im § 37 Abs 1 wird der Betrag "50.000 S" durch den Betrag "3.700 €" und der Betrag "200.000 S" durch den Betrag "14.600 €" ersetzt.
3. Im § 41 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung "(1)" und wird angefügt:
"(2) § 37 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
Keine Verweise gefunden
Rückverweise