Artikel 7
Die Salzburger Gemeindewahlordnung 1998, LGBl Nr 117, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 7/1999 wird geändert wie folgt:
1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach § 120 eingefügt:
"IV. Hauptstück
§ 121 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen"
2. In den §§ 27 Abs 4, 50 Abs 3, 53 Abs 3 und 55 Abs 2 wird jeweils der Betrag "3.000 S" durch den Betrag "220 €" ersetzt.
3. Im § 65 Abs 6 wird der Betrag "10.000 S" durch den Betrag "730 €" ersetzt.
4. Nach § 120 wird eingefügt:
"IV. Hauptstück
Inkrafttreten novellierter Bestimmungen
§ 121
(1) Die §§ 34 Abs 1 und 114 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 7/1999 treten mit 12. Februar 1999, der § 118 Abs 2 und 3 in der Fassung desselben Gesetzes tritt mit 27. April 1999 in Kraft.
(2) Die §§ 27 Abs 4, 50 Abs 3, 53 Abs 3, 55 Abs 2 und 65 Abs 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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