Artikel 69
Das Salzburger Gemeindewasserleitungsgesetz, LGBl Nr 78/1976, wird geändert wie folgt:
1. Im § 6 wird der Betrag "3.000 S" durch den Betrag "220 €" ersetzt.
2. Nach § 8 wird angefügt:
"§ 9
§ 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
Keine Verweise gefunden
Rückverweise