Artikel 66
Das Salzburger Bauproduktegesetz, LGBl Nr 11/1995, in der Fassung der Kundmachungen LGBl Nr 47, 63 und 123/1995 wird geändert wie folgt:
1. Im Inhaltsverzeichnis wird angefügt:
"§ 33 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu".
2. Im § 31 wird der Betrag "500.000 S" durch den Betrag "36.500 €" ersetzt.
3. Nach § 32 wird angefügt:
"Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und
Übergangsbestimmungen dazu
§ 33
§ 31 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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