LandesrechtSalzburgLandesesetze2. Landes-Euro-BegleitgesetzArt. 65

Art. 65

In Kraft seit 01. Januar 2002
Up-to-date

Artikel 65

Die Garagenordnung, GBlfdLÖ Nr 1447/1939, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 59/1997, wird geändert wie folgt:

1. Im § 3 Abs 2 wird der Betrag "2.000 S" durch den Betrag "145 €" und der Betrag "200.000 S" durch den Betrag "14.530 €" ersetzt.

2. Im § 64 wird der Betrag "30.000 S" durch den Betrag "2.200 €" ersetzt.

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