Artikel 65
Die Garagenordnung, GBlfdLÖ Nr 1447/1939, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 59/1997, wird geändert wie folgt:
1. Im § 3 Abs 2 wird der Betrag "2.000 S" durch den Betrag "145 €" und der Betrag "200.000 S" durch den Betrag "14.530 €" ersetzt.
2. Im § 64 wird der Betrag "30.000 S" durch den Betrag "2.200 €" ersetzt.
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