Artikel 64
Das Salzburger Raumordnungsgesetz 1998, LGBl Nr 44, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 68/2000, wird geändert wie folgt:
1. Im § 44 wird der Betrag "20.000 S" durch den Betrag "1.500 €" und der Betrag "200.000 S" durch den Betrag "14.600 €" ersetzt.
2. Nach § 51 wird angefügt:
"§ 52
§ 44 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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