Artikel 63
Das Landesvergabegesetz, LGBl Nr 1/1998, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 99/2000 wird geändert wie folgt:
1. Im § 6 Abs 3 wird der Betrag "500.000 S" durch den Betrag "36.500 €" ersetzt.
2. Im § 20 Z 2 wird der Betrag "50.000 S" durch den Betrag "3.700 €" ersetzt.
3. Im § 23 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung "(1)" und wird angefügt:
"(2) Die §§ 6 Abs 3 und 20 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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