Artikel 59
Das Salzburger Campingplatzgesetz, LGBl Nr 66/1966, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 60/1991 sowie der Kundmachung LGBl Nr 83/1991 wird geändert wie folgt:
1. Im § 15 Abs 1 wird der Betrag "50.000 S" durch den Betrag "3.700 €" und der Betrag "5.000 S" durch den Betrag "370 €" ersetzt.
2. Nach § 16 wird angefügt:
"Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und
Übergangsbestimmungen dazu
§ 17
(1) Die §§ 14a und 15 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 60/1991 treten mit 26. Juli 1991 in Kraft.
(2) § 15 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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