Artikel 52
Das Salzburger Schischul- und Snowboardschulgesetz, LGBl Nr 83/1989, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 127/2000, wird geändert wie folgt:
1. Im § 33 Abs 1 wird der Betrag "30.000 S" durch den Betrag "2.200 €" ersetzt.
2. Im § 37 wird angefügt:
"(3) § 33 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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