Artikel 5
Das Stadtwappengesetz, LGBl Nr 36/1980, wird geändert wie folgt:
1. Im § 4 Abs 1 wird der Betrag "30.000 S" durch den Betrag "2.200 €" ersetzt.
2. Nach § 6 wird angefügt:
"§ 7
§ 4 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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