Artikel 45
Das Salzburger Flurverfassungs-Landesgesetz 1973, LGBl Nr 1, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 16/1995, wird dahingehend geändert, dass im § 119 Abs 1 und 2 jeweils der Betrag "10.000 S" durch den Betrag "730 €" ersetzt wird.
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