Artikel 44
Die Salzburger Landarbeitsordnung 1995, LGBl Nr 7/1996, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 126/2000 sowie der Kundmachung LGBl Nr 89/1996 wird geändert wie folgt:
1. Im § 7 Abs 3 lautet die Z 2:
"2. die Währung, in der das Entgelt auszuzahlen ist, wenn es nicht in Euro auszuzahlen ist;"
2. Im § 17 Abs 9 wird der Betrag "5.000 S" durch den Betrag "364 €" ersetzt.
3. Im § 269 werden folgende Änderungen vorgenommen:
3.1. Im Abs 1 und 3 wird jeweils der Betrag "15.000 S" durch den Betrag "1.100 €" ersetzt.
3.2. Im Abs 2 wird der Betrag "5.000 S" durch den Betrag "370 €" ersetzt.
3.3. Im Abs 4 wird der Betrag "30.000 S" durch den Betrag "2.200 €" ersetzt.
4. Im § 272 wird angefügt:
(4) Die §§ 7 Abs 3, 17 Abs 9 und 267 Abs 1, 2, 3 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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