Artikel 43
Die Salzburger Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1991, LGBl Nr 69, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 126/2000, wird geändert wie folgt:
1. Im § 27 wird der Betrag "5.000 S" durch den Betrag "370 €" ersetzt.
2. Im § 30 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung "(1)" und wird angefügt:
"(2) § 27 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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