Artikel 42
Das Gesetz betreffend Beschränkungen der Umwandlung von landwirtschaftlichen Grundstücken in Waldland, LGBl Nr 19/1932, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 65/1994 und der Kundmachung LGBl Nr 68/1997, wird geändert wie folgt:
1. Im § 7 wird der Betrag "15.000 S" durch den Betrag "1.100 €" ersetzt.
2. Im § 9 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung "(1)" und wird angefügt:
"(2) § 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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