Artikel 40
Das Salzburger landwirtschaftliche Pflanzenschutzmittelgesetz, LGBl Nr 79/1991, wird geändert wie folgt:
1. Im § 10 Abs 1 wird der Betrag "100.000 S" durch den Betrag "7.300 €" ersetzt.
2. Im § 11 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung "(1)" und wird angefügt:
"(2) § 10 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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