Artikel 4
Das Salzburger Landesrechnungshofgesetz 1993, LGBl Nr 35, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 5/1998, wird geändert wie folgt:
1. Im § 6 Abs 2 wird der Betrag "1 Mio S" durch den Betrag "73.000 €" ersetzt.
2. Im § 12 wird angefügt:
"(4) § 6 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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