Artikel 38
Das Nutztierschutzgesetz, LGBl Nr 76/1997, wird geändert wie folgt:
1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach § 32 angefügt:
"§ 33 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu"
2. Im § 29 Abs 1 wird der Betrag "30.000 S" durch den Betrag "2.200 €", der Betrag "100.000 S" durch den Betrag "7.300 €" und der Betrag "5.000 S" durch den Betrag "370 €" ersetzt.
3. Nach § 32 wird angefügt:
"Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und
Übergangsbestimmungen dazu
§ 33
§ 29 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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