Artikel 34
Das Salzburger Landwirtschaftskammergesetz 2000, LGBl Nr 1, wird geändert wie folgt:
1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach § 55 angefügt:
"§ 56 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu"
2. Im § 4 Z 1 wird der Betrag "12 S" durch den Betrag "87 Cent" ersetzt.
3. Im § 39 Abs 4 wird der Betrag "200.000 S" durch den Betrag "14.535 €" und der Betrag "1.000 S" durch den Betrag "73 €" ersetzt.
4. Im § 40 Abs 5 wird der Betrag "35 S" durch den Betrag "2,50 €" ersetzt.
5. Im § 54 Abs 1 wird im vorletzten Satz der Betrag "5.000 S" durch den Betrag "370 €" und der Betrag "50.000 S" durch den Betrag "3.700 €" ersetzt.
6. Nach § 55 wird angefügt:
"Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und
Übergangsbestimmungen dazu
§ 56
Die §§ 4, 39 Abs 4, 40 Abs 5 und 54 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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