Artikel 32
Das Salzburger Hortgesetz, LGBl Nr 42/1976, wird geändert wie folgt:
1. Im § 19 wird der Betrag "30.000 S" durch den Betrag "2.200 €" ersetzt.
2. Nach § 20 wird angefügt:
"Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und
Übergangbestimmungen dazu
§ 21
§ 19 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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