Artikel 25
Die Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973, LGBl Nr 118, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 62/1996, wird geändert wie folgt:
1. Im § 23 Abs 2 wird der Betrag "50.000 S" durch den Betrag "3.700 €" ersetzt.
2. Im § 26 wird angefügt:
"(6) § 23 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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