Artikel 24
Das Salzburger Feuerwehrgesetz, LGBl Nr 59/1978, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 63/1996, wird geändert wie folgt:
1. Im § 45 Abs 1 wird der Betrag "50.000 S" durch den Betrag "3.700 €" ersetzt.
2. Im § 47 wird angefügt:
"(6) § 45 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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