Artikel 23
Das Salzburger Landes-Wacheorganegesetz, LGBl Nr 66/1977, wird geändert wie folgt:
1. Die Bezeichnung "Artikel I" entfällt.
2. Im § 10 werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.1. Im Abs 1 wird der Betrag "30.000 S" durch den Betrag "2.200 €" ersetzt.
2.2. Im Abs 3 wird der Betrag "3.000 S" durch den Betrag "220 €" ersetzt.
3. Der Artikel II erhält die neue Bezeichnung "In- und Außerkrafttreten § 11".
4. Der Artikel III erhält die neue Bezeichnung "Übergangsbestimmungen § 12".
5. Im § 12 (neu) entfällt der Abs 3 und werden im Abs 2 der Ausdruck "Art I § 4 Abs 1" durch den Ausdruck "§ 4 Abs 1", der Ausdruck "Art II Abs 1 und 2" durch den Ausdruck "§ 11 Abs 1 und 2" und der Ausdruck "Art I Z 4 Abs 1" durch den Ausdruck "§ 4 Abs 1" ersetzt.
6. Nach § 12 (neu) wird eingefügt:
"Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und
Übergangsbestimmungen dazu
§ 13
§ 10 Abs 1 und 3 sowie § 12 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Derselbe Zeitpunkt gilt für das Entfallen der Artikel-Bezeichnungen und deren teilweises Ersetzen durch §§-Bezeichnungen samt Überschriften."
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