Artikel 22
Das Salzburger Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz 1969, LGBl Nr 77, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 72/1990, wird geändert wie folgt:
1. Im § 3 Abs 1 wird der Betrag "15.000 S" durch den Betrag "1.090 €" ersetzt.
2. Im § 6a Abs 2 wird der Betrag "35 S" durch den Betrag "2,50 €" ersetzt.
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