Artikel 18
Das Salzburger Gemeinde-Parkgebührengesetz, LGBl Nr 48/1991, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 20/1998, wird geändert wie folgt:
1. Im § 1 Abs 3 wird der Betrag "10 S" durch den Betrag "0,70 €", der Betrag "500 S durch den Betrag "36 €" und der Betrag "300 S" durch den Betrag "22 €" ersetzt.
2. Im § 3 Abs 2 wird zweimal die Wortfolge "nächsten vollen Schillingbetrag" jeweils durch die Wortfolge "nächsten durch 10 teilbaren Centbetrag" ersetzt.
3. Im § 12 Abs 4 wird der Betrag "10.000 S" durch den Betrag "730 €" und der Betrag "30.000 S" durch den Betrag "2.200 €" ersetzt.
4. Im § 13 wird angefügt:
"(7) Die §§ 1 Abs 3, 3 Abs 2 und 12 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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