Artikel 14
Die Salzburger Landesabgabenordnung, LGBl Nr 58/1963, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 112/1999, wird geändert wie folgt:
1. Im § 86 Abs 3 wird der Betrag "10.000 S" durch den Betrag "730 €" ersetzt.
2. Im § 87 Abs 2 wird der Betrag "1.000 S" durch den Betrag "73 €" ersetzt.
3. Im § 149a wird der Betrag "100 S" durch den Betrag "7,50 €" ersetzt.
4. Im § 150 Abs 1 werden folgende Änderungen vorgenommen:
4.1. Im ersten und zweiten Satz wird jeweils die Wortfolge "auf einen vollen Schillingbetrag" durch die Wortfolge "auf den nächsten durch 10 teilbaren Centbetrag" ersetzt.
4.2. Der letzte Satz lautet: "Dabei sind Beträge ab einschließlich 5 Cent aufzurunden und Beträge unter 5 Cent abzurunden."
5. Im § 156 Abs 2 wird der Betrag "15.000 S" durch den Betrag "1.100 €" ersetzt.
6. Im § 156a Abs 9 wird der Betrag "100.000 S" durch den Betrag "7.300 €" ersetzt.
7. Im § 164 Abs 2 wird der Betrag "1.500 S durch den Betrag "110 €" ersetzt.
8. Im § 171 Abs 1 wird der Betrag "35 S" durch den Betrag "2,50 €" und der Betrag "1.000 S" durch den Betrag "73 €" ersetzt.
9. Im § 183 wird zweimal der Betrag "100 S" durch den Betrag "7,50 €" ersetzt.
10. Im § 235 Abs 2 wird der Betrag "50.000 S" durch den Betrag "3.700 €" und der Betrag "5.000 S" durch den Betrag "370 €" ersetzt.
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