Artikel 12
Das Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz, LGBl Nr 7/1998, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 70/2000 wird geändert wie folgt:
1. Im Inhaltsverzeichnis wird angefügt:
"§ 42 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu"
2. Im § 19 Abs 3 wird der Betrag "5.000 S" durch den Betrag "364 €" ersetzt.
3. Nach § 41 wird angefügt:
"Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und
Übergangsbestimmungen dazu
§ 42
§ 19 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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