Artikel 10
Das Landes-Gleichbehandlungsgesetz, LGBl Nr 30/1996, in der Fassung der Kundmachung LGBl Nr 89/1996, wird geändert wie folgt:
1. Im Inhaltsverzeichnis wird angefügt:
"§ 39 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu"
2. Im § 19 Abs 3 wird der Betrag "5.000 S" durch den Betrag "364 €" ersetzt.
3. Nach § 38 wird angefügt:
"Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und
Übergangsbestimmungen dazu
§ 39
§ 19 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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