Artikel 1
Die Salzburger Landtagswahlordnung 1998, LGBl Nr 116, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 7/1999 wird geändert wie folgt:
1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach § 111 eingefügt:
"§ 112 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen"
2. In den §§ 53 Abs 3, 56 Abs 3, 58 Abs 2, 60 Abs 4 und 70 Abs 2 wird jeweils der Betrag "3.000 S" durch den Betrag "220 €" ersetzt.
3. Nach § 111 wird angefügt:
"Inkrafttreten novellierter Bestimmungen
§ 112
(1) Die §§ 35 Abs 1, 38 Abs 4, 92 Abs 3 und 100 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 7/1999 treten mit 12. Februar 1999 in Kraft.
(2) Die §§ 53 Abs 3, 56 Abs 3, 58 Abs 2, 60 Abs 4 und 70 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 46/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft."
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