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Salzburg
Landesesetze
Übernahme bestimmter Straßen als Landesstraßen (L 262, L 267)
§ 3
§ 3
In Kraft seit 01. Juli 1999
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§ 3 — Übernahme bestimmter Straßen als Landesstraßen (L 262, L 267)
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§ 3
Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 1999 in Kraft.
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