Artikel XI
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 1997 in Kraft und verliert mit Ausnahme des 1. Abschnittes und der im Abs 2 angeführten Verfassungsbestimmungen mit Ablauf des 31. Dezember 1997 seine Wirksamkeit.
(2) (Verfassungsbestimmung) Art III Abs 3 zweiter Satz, Abs 4 dritter Satz und Abs 6, Art IV lit a, Art VIII Abs 3 und 4 sowie Art XI Abs 1 gelten als Verfassungsbestimmungen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise