§ 9 — Fiakergesetz
Rückverweise
Bereithalten von Fiakern
§ 9
Das Bereithalten von Fiakern ist nur an geeigneten öffentlichen Orten in der Standortgemeinde zulässig. Sind gemäß § 96 Abs. 4 StVO 1960 durch Verordnung Standplätze hiefür bestimmt, gelten nur diese als geeignet.
…2, gegen den Antragsgegner W* P*, vertreten durch DDr. Heinz Dietmar Schimanko, Rechtsanwalt in Wien, wegen § 37 Abs 1 Z 9 MRG iVm § 17 MRG , über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Antragsgegners gegen den Sachbeschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 18. …
…und Krankenpflegerin im neurochirurgischen Bereich. Die Kläger machen gegenüber der Beklagten Ansprüche auf Trauerschmerzengeld und Begräbniskosten geltend. [2] Am 21. 3. 2020 um 9:19 Uhr verständigte die Familie der Patientin den Rettungsdienst (Notruf). Die Rettungsleitstelle ent sandte daraufhin einen mit zwei geprüften Rettungssanitätern der Beklagten besetzten Rettungswagen…