LandesrechtSalzburgLandesesetzeFiakergesetz§ 13

§ 13Behörden

In Kraft seit 01. Januar 2014
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Behörden im Sinn dieses Gesetzes sind die Bezirksverwaltungsbehörden. Die Landesregierung ist sachlich in Betracht kommende Oberbehörde gegenüber den Bezirksverwaltungsbehörden.

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