Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten als solche auf die Fassung, die sie durch Änderungen bis zu der im Folgenden letztzitierten erhalten haben:
1. Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung, BGBl Nr 857/1994, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl II Nr 145/2008;
2. Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), BGBl Nr 159, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 122/2022.
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