§ 1
Der Verlauf der Grenze zwischen der Marktgemeinde Bischofshofen und der Gemeinde Pfarrwerfen wird dahingehend geändert, daß er sich zwischen den in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkten 6411 und 6405 durch die geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 6410, 6409, 6408, 6407 und 6406 ergibt. Die angeführten Grenzpunkte liegen in der Mitte des Klausgrabens.
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