§ 1
§ 1
Der Verlauf der Grenze zwischen der Marktgemeinde Bischofshofen und der Gemeinde Pfarrwerfen wird dahingehend geändert, daß er sich zwischen den in der bisherigen Grenze gelegenen Grenzpunkten 6411 und 6405 durch die geradlinige Verbindung der Grenzpunkte 6410, 6409, 6408, 6407 und 6406 ergibt. Die angeführten Grenzpunkte liegen in der Mitte des Klausgrabens.
§ 2
§ 2
Die Lage der genannten Grenzpunkte und der Verlauf der Gemeindegrenze ergeben sich aus der beim Vermessungsamt St. Johann im Pongau aufliegenden Unterlage GZ-P 62/1992.
§ 3
§ 3
Spätere Änderungen im Verlauf des Klausgrabens haben auf den in den §§ 1 und 2 bestimmten Verlauf der Gemeindegrenze keinen Einfluß.