(1) Der Prüfungsstoff umfaßt folgende Gegenstände:
a) Rechtskunde: alle mit der Jagd, der Jagdausübung und den Wildkrankheiten in Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften einschließlich der Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Jagdschutzorgane im Sinn des Salzburger Landes-Wacheorganegesetzes; darüber hinaus das Salzburger Naturschutzgesetz 1999, insbesondere auch dessen Bestimmungen über den Schutz von Pflanzen- und Tierarten, das Nationalparkgesetz, das Tierschutzgesetz, das Gesetz über die Wegefreiheit im Bergland 1970, das Forstgesetz 1975, das Salzburger Höhlengesetz 1985 sowie das Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998, soweit diese Gesetze für Jagdaufsichtsorgane von Bedeutung sind;
b) Waffen-, Schieß- und Fallenkunde einschließlich der zu beachtenden Sicherheits- und Vorsichtsmaßregeln;
c) Wildkunde und Wildökologie der Wildarten, deren Vorkommen und biologische Eigenarten, Ansprüche des Wildes an den Lebensraum, Auswirkungen der Wildhege und des Jagdbetriebes auf das Wild und seinen Lebensraum, wildökologische Raumplanung, Wildfütterung, tragbarer Wildstand, Wildkrankheiten und -seuchen und deren Bekämpfung, Wildbrethygiene;
d) Ursachen, Erkennung und Verhütung von Wildschäden, Feststellung ihres Ausmaßes und Berechnung des Schadens, Wechselwirkungen zwischen Land-, Forst- und Jagdwirtschaft sowie Maßnahmen zur Verbesserung der natürlichen Einstands- und Äsungsverhältnisse;
e) Jagdbetrieb, ökologisch ausgerichtete Abschußplanung einschließlich Wildzählung, Wilddichte und Geschlechterverhältnis, Jagdbetriebseinrichtungen;
f) Jagdhundewesen;
g) jagdliches Brauchtum.
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