§ 1
Als Landesstraße II. Ordnung wird unter der Bezeichnung "Embacher Landesstraße" die von der B 311 - Pinzgauer Straße beim Knoten Embach abzweigende Embacher Gemeindestraße bis zur östlichen Ortstafel "Embach", Gemeinde Lend, in einer Länge von 4,2 km übernommen.
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