Abweichend von den Bestimmungen dieses Gesetzes kann eine Person die Aufgaben eines Standesbeamten im Jahr 2021 und im Jahr 2022 auch ohne abgelegte Standesbeamten-Dienstprüfung wahrnehmen, wenn diese Person österreichischer Staatsbürger ist und eine mindestens sechsmonatige Verwendung in der öffentlichen Verwaltung nachweisen kann.
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