§ 3
(1) Die Konkurrenz führt die Bezeichnung "Konkurrenz zur Erhaltung der Salzachbrücke nächst der Halte- und Ladestelle Tenneck" und hat ihren Sitz in Werfen.
(2) Ihre Organe sind:
a) der Konkurrenzausschuß;
b) der Geschäftsführer.
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