§ 4 § 4 Inkrafttreten — Oö. Gemeindefinanzzuweisungs- und Zweckzuschüssegesetz 2026
Rückverweise
Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
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