LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Standesbeamten-Dienstprüfungsgesetz 2024§ 6

§ 6§ 6Prüfungsgebühr

In Kraft seit 19. Januar 2024
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Für die Prüfungsgebühr und ihre Entrichtung gilt das Prüfungsgebührengesetz, LGBl. Nr. 55/1955, in der jeweils geltenden Fassung.

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