Bei der Dienstprüfung hat die Kandidatin bzw. der Kandidat ausreichende Kenntnisse aus den nachstehenden Wissensgebieten nachzuweisen, soweit diese zur Ausübung standesamtlicher Tätigkeit notwendig sind:
1. Altmatrikenvorschriften;
2. Personenstandsrecht;
3. Ehe- und Kindschaftsrecht;
4. Namensrecht;
5. Staatsbürgerschaftsrecht;
6. Verwaltungsverfahrensrecht;
7. Migrationsrecht;
8. internationales Privatrecht;
9. Gebühren- und Verwaltungsabgabenvorschriften.
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