Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesgesetz über die landwirtschaftliche Tierzucht in Oberösterreich (Oö. Tierzuchtgesetz 2009), LGBl. Nr. 14/2009, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 49/2017, außer Kraft.
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