Für die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Rahmen dieses Landesgesetzes gilt das Oö. Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz (Oö. BAG), LGBl. Nr. 49/2017, soweit nicht in diesem Landesgesetz ausdrücklich anderes normiert ist.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise