Rückverweise
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten die als landesgesetzliche Vorschriften geltenden Bestimmungen des § 22 des Stadterneuerungsgesetzes und des § 19 des Bodenbeschaffungsgesetzes außer Kraft.
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