(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz vom 20. November 1964, LGBl. Nr. 4/1965, über den sachlichen Wirkungsbereich der Bundespolizeibehörden bei Vollziehung der Straßenverkehrsordnung 1960 außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise