§ 2
Mittel des Fonds
Die Mittel des Fonds bestehen aus
1. Zuwendungen des Landes, der Gemeinden und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften;
2. Tilgungsraten und Zinsenerträgnissen für die aus dem Fonds gewährten Darlehen;
3. Zinsenerträgnissen der veranlagten Fondsmittel;
4. aufgenommenen Darlehen;
5. freiwilligen Beiträgen, sonstigen Zuwendungen und sonstigen Einkünften.
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