LandesrechtOberösterreichLandesesetzeLandes-Wohnungs- und Siedlungsfondsgesetz§ 2

§ 2

In Kraft seit 02. Dezember 1950
Up-to-date

§ 2

Mittel des Fonds

Die Mittel des Fonds bestehen aus

1. Zuwendungen des Landes, der Gemeinden und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften;

2. Tilgungsraten und Zinsenerträgnissen für die aus dem Fonds gewährten Darlehen;

3. Zinsenerträgnissen der veranlagten Fondsmittel;

4. aufgenommenen Darlehen;

5. freiwilligen Beiträgen, sonstigen Zuwendungen und sonstigen Einkünften.

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