+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Landesrecht
Oberösterreich
Landesesetze
Gesetz betreffend die Kennzeichnung altererbten bäuerlichen Besitzes in Oberösterreich
§ 7
§ 7
In Kraft seit 25. Januar 1932
Up-to-date
Im Gesetz anzeigen
§ 7 — Gesetz betreffend die Kennzeichnung altererbten bäuerlichen Besitzes in Oberösterreich
Im Gesetz anzeigen
Mehr
§ 7
Das Gesetz tritt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden
Rückverweise