§ 4 § 4 — Gesetz über die spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung in Niederösterreich
Die spezialisierte mobile Hospiz- und Palliativversorgung umfasst folgende Betreuungs- bzw. Unterstützungsleistungen:
1. Mobile Palliativteams,
2. Mobile Kinder-Palliativteams,
3. Palliativkonsiliardienste,
4. Kombinierte Palliativteams,
5. Hospizteams,
6. Kinder-Hospizteams.
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